====== Lex Specialis ====== Besonderes Recht, spezielles Gesetz. Gegenteil von → [[lex generalis|lex generalis]]. Deutscher Rechtsgrundsatz: Lex specialis bricht lex generalis. So gilt für einen [[gefahrgut|Gefahrguttransport]] in erster Linie mit der [[ggvseb|GGVSEB]] das spezielle Rechnt und dann erst die [[stvo|StVO]].