====== n.a.g. ====== //Nicht anderweitig genannt//. Suffix zum [[stoffname|Stoffnamen]] für Sammeleintragungen des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]], in denen nicht namentlich genannte Stoffe [[klassifizierung|klassifiziert]] werden müssen. Zu beachten ist bei n.a.g.-Positionen u.a., dass die chemisch-technische Bezeichnung des tatsächlichen Stoffes zusätzlich anzugeben ist, **wenn** die [[sondervorschrift_274|Sondervorschrift 274]] oder 318 das vorschreiben. ==== Sprache ==== → Englisch [[n.o.s|n.o.s.]] → Französisch "//n.s.a. - non spécifiée par ailleurs//" → Polnisch "//i.n.o. - inaczej nie określona//"