====== Natriumbatterien ====== Batterie, deren elektrochemisches Prinzip mit Natrium arbeitet. Es gibt Natrium(metall)batterien und Natrium-Ionen-Batterien. Beide sind als [[gefahrgut|Gefahrgut]] zu [[klassifizierung|klassifizieren]]. ===== Natriumbatterien ===== {{ :bleu4_noir.gif?100|}} Batterien, die zur Energiespeicherung metallisches [[natrium|Natrium]] oder Natriumlegierungen nutzen. Zur Stromerzeugung müssen die Batterien auf über 300[[celsius|°C]] erwärmt werden, um das Natrium zu schmelzen bzw. zu verflüssigen. Klassifiziert als "UN 3292 Natriumbatterien, 4.3" ===== Natrium-Ionen-Batterien ===== {{ :label_9a-03.jpg?100|}} Batterien, bei denen das Natrium nicht in metallischer Form, sondern in Ionen-Form vorliegt. Dafür muss ein wasserfreies Elektrolyt genutzt werden. Natriumbatterien sind ähnlich effektive Energiespeicher wie [[lithiumbatterie|Lithiumbatterien]]. Ihre Energiedichte pro [[kilogramm|Kilogramm]] ist etwas geringer, ihre Herstellungskosten allerdings auch. Offiziell im Gefahrgutrecht eingeführt 2025, klassifiziert als "//UN 3551 Natrium-Ionen-Batterien, 9//". Abgesehen vom Metall sind Natriumbatterien chemisch, technisch und gefahrgutrechtlich den [[lithiumbatterie|Lithiumbatterien]] gleich, insbesondere hinsichtlich der Freistellung und defekter Batterien. Natriumbattrien können nach der [[sondervorschrift|Sondervorschrift]] 188 befördert werden; siehe auch → [[batterieaufkleber|Batterieaufkleber]]. ==== Siehe auch ==== → [[lithiumbatterie|Lithiumbatterien]] → [[batterieverordnung|Batterieverordnung (BattV)]] → [[bms|BMS]] → [[state_of_charge|State of Charge]] → [[wattstunden|Wattstunden]]