====== Nebengefahr ====== Begriff aus der [[klassifizierung|Klassifizierung]] von [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Wenn von einem Stoff mehrere Gefahren ausgehen, müssen diese während des Transportes berücksichtigt werden. Die überwiegende (größte) Gefahr wird als [[Hauptgefahr|Hauptgefahr]] angesehen, alle weiteren als Nebengefahren. Auf die Nebengefahren ist mittels der entsprechenden [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] hinzuweisen. Beispiel: Wasserstoffperoxid ist [[oxidierend|oxidierend]] (brandfördernd) und ätzend; die oxidierende Eigenschaft wird als Hauptgefahr (5.1), die ätzende als Nebengefahr (8) angesehen. Somit ergibt sich die Klassifizierung "//UN 2014 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, 5.1 (8)//" ==== Sprache ==== Englisch: „//subsidiary risk//“