====== Ordnungswidrigkeit ====== Verstoß gegen Ordnungsrecht (Verwaltungrecht). Ordnungswidrigkeiten stellen einen minderen Verstoß gegen gesetzliche Normen dar (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder die [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|GGVSEB]]). Geahndet werden sie mit einem [[bussgeld|Bußgeld]] oder einem [[verwarngeld|Verwarngeld]] und unterscheiden sich so vom Strafrecht (das mit Geldstrafen und Freiheitsstrafe lockt). Damit eine Tat (oder das Unterlassen) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, muss das zugehörige Recht die Tat als ordnungswidrig definieren. Existiert diese Definition nicht, kann ein Handeln oder Unterlassen grundsätzlich nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Für solche Lücken kennt die [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB)]] aber den Paragrafen 4, der noch einiges möglich macht. Also stets sauber arbeiten! ==== Siehe auch ==== → [[beauftragte_person|Beauftragte Person Gefahrgut (bPG)]]