====== Packzertifikat ====== Auch Container-/ Fahrzeug-Packzertifikat, Container-Packzertifikat, Fahrzeug-Packzertifikat oder einfach Packi. Englisch "//packing certificate//". Dokument für die Beförderung [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] auf See, gefordert vom [[imdg-code|IMDG-Code]]. Das Packzertifikat muss für alle Güterbeförderungseinheiten ([[CTU|CTU]]) auf dem Seeweg erstellt und von der für das Packen verantwortlichen Person unterschrieben werden. Dies gilt ausdrücklich auch für erleichterte Transporte nach dem [[memorandum_of_understanding|MoU]]. Das Packzertifikat ist üblicherweise Bestandteil der [[imo-erklaerung|IMO-Erklärung]], darf aber auch als eigenständiges Dokument ausgestellt werden. Das [[adr|ADR]] verlangt übrigens beim Vorlauf zum Hafen das Mitführen des Packis. Darauf darf wiederum verzichtet werden, wenn das Packi vorab elektronisch an die Reederei gegangen ist. ==== Siehe auch ==== → [[ctu-code|CTU-Code]] → [[versender|Versender]] ---- ==== In eigener Sache ==== Einen [[https://www.gefahrgutberater.de/kunden/kunden_empfang_begleitpapiere.html|Vordruck für das Packzertifikat]] finden Sie in unserem geschützten Kundenbereich.