====== Pflanzenschutzmittel ====== Weitreichender Sammelbegriff für Stoffe, die zum Schutz von (Nutz-) Pflanzen gegen schädliche Organismen (Viren, Bakterien, Insekten usw.) eingesetzt werden. Pflanzenschutzmittel (PSM, auch als "//Pestizide//" bezeichnet) kommen in [[fest|fester]], [[fluessig|flüssiger]] und [[gas|gasförmiger]] Zubereitung vor. Sie wirken auf der äußeren Oberfläche oder von innerhalb der Pflanze (systemisch, Aufnahme über die Wurzeln). Viele PSM sind für den Menschen ungesund bis giftig sowie [[umweltgefaehrdend|umweltgefährdend]], insbesondere Gewässer. ===== Gefahrgut ===== Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] erfolgt die [[klassifizierung|Klassifizierung]] zunächst nach den Stoffeigenschaften ([[giftig|giftig]], [[umweltgefaehrdend|umweltgefährdend]], [[flammpunkt|entzündlich]], gasförmig usw.). Danach folgt eine Klassifizierung zu diversen Stoffgruppen wie z.B.: * //UN 2757 Carbamat-Pesizid, fest, giftig, 6.1// * //UN 3024 Cumarin-Pestizid, flüssig, entzündbar, giftig, 3 (6.1)// Diese [[stoffname|Gattungseintragungen]] haben in der Regel im Stoffnamen kein "[[n.a.g|n.a.g.]]", dennoch muss die [[sondervorschrift_274|Sondervorschrift 274]] angewandt werden. Für PSM gelten (über die nächste [[sondervorschrift|Sondervorschrift]], SV61 =)) noch Besonderheiten bei der Benennung der Gefahrenauslöser. Für giftige PSM müssen zudem [[zusammenladung|Zusammenladeverbote]] beachtet werden. ===== Gefahrstoff ===== Für [[umgang|Umgang]] und [[lagerung|Lagerung]] werden PSM durch das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] meist klassifiziert als giftig, gesundheitsschädlich oder umweltgefährdend. ===== Trivia ===== Sehr viele PSM zeichnen sich durch einen charakteristischen Geruch aus, der in etwa mit "//stechend-muffig-süßlich//" beschrieben werden kann. Wird von den meisten Menschen als unangenehm bis sehr unangenehm empfunden und verursacht vielfach schnell Kopfschmerzen. Nicht ganz uninteressant bei möglicher Freisetzung nach einem [[zwischenfall|Zwischenfall]].