====== Prüfbericht ====== Bericht über durchgeführte Prüfungen... Kann grundsätzlich für alles mögliche vorliegen. ===== Gefahrgut ===== Im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] sind Prüfberichte vor allem als Bestätigung der Prüfungen zu finden, die ein geprüftes/ zugelassenes [[versandstueck|Versandstück]] erfolgreich absolviert hat. Der Prüfbericht beschreibt u.a., welche [[gefahrgut|Gefahrgüter]] in das Versandstück dürfen bzw. welche nicht. Siehe → [[verpackungscodierung|Verpackungscodierung]] ===== Lithium-Batterien ===== {{ :un_3480_doc_103_un_38.3.jpg?200|}} Bericht/ Bestätigung über die durchgeführten Prüfungen, die eine [[lithiumbatterie|Lithium-Batterie]] überstanden hat. Die Prüfungen sind im "//Handbuch Tests & Criteria//" der [[un|UN (UNO)]] im Teil 38.3 beschrieben. Daher beziehen sich diese Berichte in der Regel auf diese Nummer. Der Prüfbericht für Lithium-Batterien muss den Transportbeteiligten zur Verfügung gestellt werden. Eine Kurzfassung des Prüfberichtes ("//Prüfzusammenfassung/ Test summary//") ist für diesen Zweck ebenfalls zulässig. Ein "//Verfallsdatum//" für diese Berichte gibt es nicht. Da sich aber das Gefahrgutrecht ständig ändert, sollte der Prüfbericht nicht zu alt sein. Vor allem im Bereich See/ [[imdg-code|IMDG-Code]] und Luft/ [[iata-dgr|IATA-DGR]] kann es Zurückweisungen geben, wenn die Prüfberichte älter als zwei Jahre sind. Das ADR 2025 schreibt vor, dass allen Transportbeteiligten der Prüfbericht/ die Prüfzusammenfassung zur Verfügung stehen muss.