====== Radioaktiv ====== Physikalische Eigenschaft von Stoffen oder Gegenständen. ===== Physik ===== Instabile Atomkerne senden //ionisierende// Strahlung aus. Diese Strahlung kann in Form abgestrahlter Teilchen (alpha- oder beta-Teilchen) oder in Form von Strahlungsenergie (gamma-Strahlung) abgehen. Radioaktive Strahlung ist technisch (z.B. in Messgeräten) und medizinisch nutzbar, schädigt Organismen jedoch bei unsachgemäßem Gebrauch bzw. unbeabsichtigter Freisetzung. Freigesetztes radioaktives Material kann andere Gegenstände vor allem auf der Oberfläche [[kontamination|kontaminieren]]. Siehe → ([[sco|SCO]]). ===== Transport ===== {{ :fz_klasse_7_bild_01-a.jpg?200|}} Werden radioaktive Stoffe und Gegenstände befördert, ist das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] anzuwenden. Radioaktive Stoffe unterliegen __immer__ der [[klassen|Klasse]] 7, auch wenn sie über [[nebengefahr|Nebengefahren]] verfügen. Wer Produkte der Klasse 7 befördert, muss zudem einen [[gefahrgutmanagement|Management-Plan]] einführen. Das gilt ausdrücklich auch für "//freigestellte Versandstücke//". ==== Siehe auch ==== → [[dispergierbar|Dispergierbar]] → [[spaltbar|Spaltbar]] → [[aktivitaet|Aktivität]]