====== Rettungsmittel ====== Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] kennt auch gefährliche Rettungsmittel{{ :klasse_9_un_2990.jpg?nolink&200|}} (UN 2990 Rettungsmittel, selbstaufblasend, [[verschiedene_gefaehrliche_stoffe_gegenstaende|Klasse 9]] und UN 3072 Rettungsmittel, nicht selbstaufblasend, Klasse 9). Hinter UN 2990 verbergen sich z.B. Rettungsinseln (siehe Bild), Schwimmwesten oder Notrutschen für Flugzeuge. Durch eine chemische Reaktion oder eine Gaskartusche/ -flasche werden sie im Gefahrenfall schnell zu voller Größe entfaltet. Unter der UN 3072 finden sich eher Rettungsboote o.ä., die Gefahrgüter als Ausrüstung enthalten. Hier dürfen dann Seenot-Rettungsfackeln, [[Lithiumbatterie|Lithiumbatterien]] für Notsignale oder Sturmzündhölzer zusammengepackt werden.