====== RID ====== //Reglement international concernant le transport de marchandises Dangereuses par Chemin de fer.// Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Gilt in den [[rid-vertragsstaaten|RID-Vertragsstaaten]], die nicht zwingend zeitgleich [[ADR-Vertragsstaaten|ADR-Vertragsstaaten]] sein müssen (z.B. Monaco). Allerdings fordert das RID zumindest für Vor- und Nachlauf zum Bahnhof, dass das ADR auch dann angewandt werden muss. ===== Gültigkeit ===== Das RID wird jeweils zum 01. Januar eines ungeraden Jahres geändert. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten muss es von den Beteiligten umgesetzt sein. Aktuell gilt seit dem 01. Juli 2025 nur das __RID 2025__. Die nächste Rechtsänderung steht dementsprechend zum 01. Januar 2027 an. ===== Umsetzung RID ===== Die verbindliche Umsetzung in nationales Recht erfolgt in * Deutschland durch die [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|GGVSEB]] * Österreich durch das [[ggbg|GGBG]] * Schweiz durch das [[rsd|RSD]] ==== Siehe auch ==== → [[adr|ADR]] → [[adn|ADN]] → [[imdg-code|IMDG-Code]] → [[iata-dgr|IATA-DGR]] → [[wagen|Wagen]]