====== RSEB ====== //Richtlinie Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff//. Deutsche, rein national gültige Durchführungsrichtlinie zur [[GGVSEB|GGVSEB]] bzw. Interpretationshilfe für deutsche Behörden zur Auslegung des [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]/ [[adn|ADN]]. Wird vom Bundesverkehrsministerium nach (meist langwieriger) Absprache im [[BLFA-GG|BLFA-GG]] mit den einzelnen Bundesländern herausgegeben. Diese setzten die RSEB dann wiederum in Landesrecht um. Formal ist die RSEB nur für Behörden verbindlich. Ein Blick in die RSEB lohnt sich auf jeden Fall. Neben den Regelsätzen für Bußgelder (Anlage 7) finden sich dort Hilfestellungen für missverständliche Passagen des ADR/ RID/ ADN. Ferner verstecken sich hier nationale Abweichungen von den internationalen Rechtsvorschriften, die besser in der GGVSEB geregelt sein sollten. So stellt die RSEB z.B. fest, dass [[gas|Gase]] trotz anderer Vorgaben der [[sondervorschrift|Sondervorschrift]] CV36 [[belueftung|belüftet]] transportiert werden müssen. [[https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gefahrengut/rseb-2023.html|Die RSEB steht hier zum Download zur Verfügung]].