====== Schiffsführer ====== Eine Person im Sinne des §1.02 [[cevni|CEVNI]]. So definiert es zumindest das [[adn|ADN]]. Anders ausgedrückt: Ein Wasserfahrzeug auf europäischen Binnenwasserstraßen muss unter der Führung einer Person stehen, die fachlich und persönlich geeignet ist, das Wasserfahrzeug (oder einen Verband) zu kommandieren. Landratten würden wohl "//Kapitän//" sagen. Der Schiffsführer ist verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Verordnungen für Binnenschiffs-Wasserstraßen (CEVNI, [[zkr|ZKR]]) und sofern zutreffend, des ADN. Der Schiffsführer kann, muss aber nicht zwingend der Rudergänger sein. ==== Siehe auch ==== → [[fahrer|Fahrer]] → [[triebfahrzeugfuehrer|Triebfahrzeugfüher]]