====== Schutzausrüstung ====== Ausstattung einer [[beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] zum Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] auf der Straße mit Hilfsmitteln, um Brände, Havarien und andere Zwischenfälle zu bekämpfen. Unterschieden werden muss zwischen der rein //fahrzeugbezogenen Ausrüstung// (Mitführpflicht je Beförderungseinheit) und der //persönlichen Schutzausrüstung// (Mitführpflicht je [[Fahrzeugbesatzung|Mitglied der Fahrzeugbesatzung]]). Verantwortlich für das Mitführen in der Beförderungseinheit bzw. deren Funktionsfähigkeit ist der [[fahrer|Fahrzeugführer]]. Definiert ist die Schutzausrüstung in 8.1.5 [[adr|ADR]]; sie ist abhängig von den [[gefahrzettel|Gefahrzetteln]], welche für die beförderten Güter vorgesehen sind. Sofern eine Schutzausrüstung für __alle__ Gefahrzettel mitgeführt werden soll, sind das für die Beförderungseinheit: * Ein Unterlegkeil je [[Fahrzeug|Fahrzeug]] * Zwei selbststehende Warnzeichen * Augenspülflüssigkeit * Eine Schaufel * Eine Kanalabdeckung * Ein Auffangbehälter Für __jedes__ Mitglied der Fahrzeugbesatzung: * Eine Warnweste * Ein tragbares Beleuchtungsgerät * Ein Paar Schutzhandschuhe * Eine Augenschutzausrüstung * Eine Notfallfluchtmaske Hinzu kommen die → [[feuerloescher|Feuerlöscher]]. ==== Siehe auch ==== → [[persoenliche_schutzausruestung|Persönliche Schutzausrüstung (PSA)]] → [[ex-schutz|ex-Schutz]]