====== Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) ====== Erstaunlich kurze Verordnung. Legt fest, welche Behörden und Einrichtungen der Bundesrepublik als „lebenswichtig“ angesehen werden. Gut versteckt in §11 dieser Verordnung findet sich auch ein Hinweis auf Unterabschnitt 1.10.3.2 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]/ [[adn|ADN]]: Den [[sicherungsplan|Sicherungsplan]]. Zudem stellt die SÜFV fest, dass für erforderliche Sicherheitsüberprüfung das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist. siehe auch → [[terrortrottel|Terrortrottel]]