====== Sperrung ====== Da [[gefahrgut|Gefahrguttransporte]] auf der Straße ein erhöhtes Risiko darstellen, können einzelne Strecken dafür gesperrt werden. Alternativ können Gebote ausgesprochen werden, welche Strecken Gefahrgutfahrzeuge nutzen müssen. Genutzt werden //sollen// dafür Verkehrszeichen, die europäisch einheitlich sind. Klappt noch nicht immer... Nicht zu verwechseln mit der → [[fahrwegbestimmung|Fahrwegbestimmung]] ==== Siehe auch ==== → [[verbot|Verbote]] ==== Mögliche Verkehrszeichen ==== {{:zeichen_261.png?150|}} Durchfahrt verboten für [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] mit [[kennzeichnungspflichtig|kennzeichnungspflichtigen]] Mengen gefährlicher Güter. ---- {{:durchfahrtverboten.jpg?150|}} Durchfahrt verboten für Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter. ---- {{:zeichen_dk_c23.3.png?150|}} Durchfahrt verboten für Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter. ---- {{:zeichen_269.png?150|}} Durchfahrt verboten für Beförderungseinheiten mit [[wassergefaehrdend|wassergefährdenden]] Stoffen. Trotz des Piktogramms bezieht sich dieses Zeichen __nicht__ nur auf [[tank|Tanktransporte]]. Hier gibt es zudem leider deutliche Unterschiede in der Auslegung in den einzelnen [[eu|EU]]-Staaten. In Deutschland gilt dieses Verbot ausdrücklich __unabhängig__ von der Kennzeichnungspflicht ab 20L wassergefährdender Stoffe. ---- {{:zeichen_354.png?150|}} Gebot, __kein__ Verbot Bedeutet für alle [[fahrer|Fahrer]]: Verhalte Dich besonders vorsichtig! Gilt unabhängig von der Ladung. ---- {{:tunnel_b.gif?150|}} [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkung]], siehe dort ---- {{:zeichen_15a_a.png?150|}} Gebot Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter __müssen__ der Beschilderung folgen. ---- {{:zeichen_442-11.png?150|}} Gebot. Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter __müssen__ der Beschilderung folgen. ---- {{:zeichen_442-12.png?150|}} Gebot Beförderungseinheiten mit wassergefährdender Ladung __müssen__ der Beschilderung folgen. ---- {{:zusatzzeichen_geschwindigkeit-a.jpg?150|}} Zusatzzeichen Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter haben hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h.