====== StVO ====== //Straßenverkehrsordnung//. Regelt so ziemlich alles hinsichtlich des Straßenverkehrs auf öffentlichen Straßen. Der Transport von Gefahrgut stellt besonderes Recht ("[[lex specialis|lex specialis]]") dar, welches das allgemeine Recht ("[[lex generalis|lex generalis]]") überschreibt. Anders ausgedrückt stehen die Vorschriften der [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|GGVSEB]] über denen der StVO. Allerdings gilt die GGVSEB nur dort, wo, die StVO anzuwenden ist: Nämlich im öffentlichen Verkehrsraum... ==== Siehe auch ==== → [[ladungssicherung|Ladungssicherung]] → [[cevni|CEVNI]]