====== Tank ====== Umschließung für den Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]]. Tanks müssen für das jeweils zu befördernde Produkt zugelassen sein. Hierbei müssen die Unterschiede zwischen den [[verkehrstraeger|Verkehrsträgern]] beachtet werden. ===== Straße/ Schiene ===== Oberbegriff für verschiedene Umschließungen, Definition in Kapitel 1.2 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]: * Ein (mit einem [[fahrzeug|Fahrzeug]]) fest verbundener Tank (siehe Bild rechts),{{ :tkw_013-b.jpg?250|}} * ortsbeweglicher Tank, * [[Tankcontainer|Tankcontainer]], * [[Aufsetztank|Aufsetztank]], * Element eines [[batteriefahrzeug|Batteriefahrzeuges]] mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Liter. Das Gefahrgutrecht unterscheidet bei diversen Vorschriften zwischen "//festverbundenen Tanks//" und "//ortsbeweglichen Tanks//". Für den Straßentransport gibt es einige zusätzliche Vorgaben, die über die Vorschriften des Versandstücktransports hinaus gehen: * [[fahrer|Führer]] von Straßen-Fahrzeugen, mit denen Gefahrgut in Tanks befördert wird, benötigen neben der [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] für Stückgüter zusätzlich den [[aufbaukurs|Aufbaukurs]] Tank. * Fahrzeuge zum Transport von Tanks jeder Art benötigen eine [[besondere_zulassung|besondere Zulassung]]. * [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] mit Tanks müssen besonders [[kennzeichnung|gekennzeichnet]] sein. Das gilt auch für [[tankcontainer|Tankcontainer]] unter Plane. Damit Produkte im Tank befördert werden dürfen, müssen das ADR/ RID dies zulassen. Dabei werden die Eigenschaften des Tanks durch die [[tankcodierung|Tankcodierung]] festgelegt. ==== Siehe auch ==== → [[at-fahrzeug|AT-Fahrzeug]] → [[EX/ II-Fahrzeug|EX/II-Fahrzeug]] → [[EX/ III-Fahrzeug|EX/III-Fahrzeug]] → [[FL-Fahrzeug|FL-Fahrzeug]] → [[OX-Fahrzeug|OX-Fahrzeug]] → [[batteriefahrzeug|Batteriefahrzeug]] → [[kubischer_tankcontainer|Kubischer Tankcontainer (KTC)]] → [[tankakte|Tankakte]] → [[tankhierarchie|Tankhierarchie]] → [[fuellungsgrad|Füllungsgrad]] → [[versandstueck|Versandstück]] ---- ===== Schiene ===== Im Geltungsbereich des [[rid|RID]] gelten grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten/ Definitionen wie auf der Straße. Festverbundene Tanks heißen jedoch [[kesselwagen|Kesselwagen]]. ---- ===== Binnenschiff ===== Binnenschiffe können ortsbewegliche Tanks/ Tankcontainer befördern oder als Tankschiff gebaut sein. Für alles ortsbewegliche gelten zunächst die Vorgaben des [[adr|ADR]] (Zulassung, Kennzeichnung usw.). ---- ===== See ===== Definition durch Kapitel 1.2 [[imdg-code|IMDG-Code]]: Ortsbeweglicher Tank (insbesondere Tankcontainer), ein Straßenfahrzeug, ein Eisenbahnkesselwagen oder ein Gefäß zur Aufnahme fester und flüssiger Stoffe sowie verflüssigter Gase. Beim Transport verflüssigter Gase sieht der IMDG-Code Gefäße ab einem Fassungsraum von 450L als Tank an. Zudem gibt es Tank-Schiffe. Die sind dann eben ein großer schwimmender Tank. ==== Siehe auch ==== → [[schiffstypen|Schiffstypen]] ---- ===== Luft ===== Die Luftfracht kennt keine Tanks. Somit ist deren Transport als Luftfracht __nicht__ zulässig.