====== Tiefkalt ====== Der Begriff ist leider nicht genau definiert. Im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] werden in der Regel "//tiefkalte//" oder "//tiefkalt verflüssigte//" [[gas|Gase]] angesprochen. Als die "höchste" Temperatur tiefkalter Gase kann die [[sublimation|Sublimationstemperatur]] von [[trockeneis|Trockeneis]] (-78[[celsius|°C]]) angenommen werden. Viele tiefkalt verflüssigte Gase sind jedoch bedeutend kälter (Stickstoff -196°C, Argon -186°C, Helium -269°C). Wer mit solchen Temperaturen hantieren muss, sollte sich mit dem Thema [[kaelteverbrennung|Kälteverbrennung]] intensiver befassen. ==== Siehe auch ==== → [[belueftung|Belüftung]]