====== Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV) ====== Nicht mehr gültige Verordnung zur Genehmigung der Beförderung von [[abfall|Abfällen]] in Deutschland. Für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen („Sondermüll“) war eine Genehmigung erforderlich. Davon ausgenommen waren nur bestimmte Abfälle (z.B. Erdaushub) und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Transportgenehmigung war auch für ausländische Unternehmen vorgeschrieben, die Abfälle nach Deutschland, aus Deutschland oder durch Deutschland verbringen. Wer Abfälle transportiert, die der Transportgenehmigung bedürfen, muss das [[fahrzeug|Fahrzeug]] mit der [[abfallwarntafel|Abfallwarntafel]] kennzeichnen.