====== Tunnelbeschränkungscode ====== {{ :elbtunnel_09-b.jpg?nolink&200|}} Codierte Darstellung des Durchfahrtverbotes durch Straßentunnel mit [[gefahrgut|Gefahrgütern]] in [[kennzeichnungspflichtig|kennzeichnunspflichtigen]] Mengen. Die [[adr-vertragsstaaten|ADR-Staaten]] wurden durch das [[adr|ADR]] 2009 verpflichtet, ihre Tunnel zu kategorisieren. Die Tunnelkategorien sollen die Qualität der Tunnel darstellen, wobei „//A//“ für den bestmöglichen und somit für Gefahrgut nicht gesperrten Tunnel steht. Der Code „//E//“ wird für den schlechtesten Tunnel vergeben. Straßentunnel, die für Gefahrgüter gesperrt sind, müssen mit dem Verbotsschild und einem Großbuchstaben (B-E) gekennzeichnet sein. Die Beschränkungen können tageszeitbezogen sein. Im nebenstehenden Beispiel hat der Tunnel von 5.00h bis 23.00h den Code "E", in der Zeit von 23.00h bis 5.00h den Code "C". ---- Der Tunnelbeschränkungscode muss seit dem ADR 2009 in den [[befoerderungspapier|Beförderungspapieren]] als Bestandteil der [[klassifizierung|Klassifizierung]] angegeben werden. Das Durchfahrtverbot gilt ausschließlich für kennzeichnungspflichtige [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]]. Die Beachtung obliegt dem [[fahrer|Fahrer]] (den seine Dispo natürlich gerne unterstützen darf). Es gibt kein Berechnungssystem; allein das Produkt mit dem restriktivsten Tunnelbeschränkungscode entscheidet. Es besteht folgende Systematik: Tunnelbeschränkungscode B verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien B, C, D, E Tunnelbeschränkungscode C verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien C, D, E Tunnelbeschränkungscode D verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien D, E Tunnelbeschränkungscode E verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien E Eine Übersicht der in Europa mit Durchfahrtverboten versehenen Tunnel finden Sie auf der Website der [[unece|UNECE]] und in unserem [[https://www.gefahrgutberater.de/kunden/nationale_abweichungen/nationale_abweichungen_adr.html|Kundenbereich]].