====== Umverpackung ====== Feststehender Begriff aus dem [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]]. ===== Allgemeine Definition ===== Umschließung, die ein odere mehrere Gefahrgut-[[versandstueck|Versandstücke]] enthält. Zu finden in den Begriffsbestimmungen von [[adr|ADR]], [[rid|RID]], [[adn|ADN]] und [[imdg-code|IMDG-Code]], jeweils in Kapitel 1.2 sowie im Anhang A der [[iata-dgr|IATA-DGR]]. Zu beachten ist hier die Zielrichtung der nachgeordneten Vorschriften für Umverpackungen. Somit sind auch Hilfsmittel wie Wickelfolie oder sogar Bebänderungen als Umverpackung anzusehen, wenn sie Bezettelungselemente (wie [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] oder [[UN-Nummer|UN-Nummern]]) verdecken (auch nur teilweise). ===== Praktische Umsetzung ===== {{ :bezettelung_live_001-b_diverse_label.jpg?300|}} Umverpackungen müssen __nicht__ [[verpackungscodierung|codiert]] sein. Sie dienen in erster Linie dem Schutz der Verpackungen und der Erleichterung des Umschlages. Auf Umverpackungen müssen __alle__ enthaltenen Gefahrzettel, UN-Nummern, [[stoffname|Stoffnamen]] und [[handhabungshinweise|Handhabungshinweise]] wiederholt werden, die sich in der Umverpackung befinden (einmal exemplarisch). Ferner ist der Begriff Umverpackung deutlich sichtbar anzubringen (in der Sprache des Versandlandes). Ist diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch, ist der Begriff in einer dieser Sprachen zu wiederholen. ==== Sprache ==== * Englisch: „//OVERPACK//“ * Französisch: „//SUREMBALLAGE//“ * Spanisch: "//SOBREEMBALAJE//" * Polnisch: "//OPAKOWANIE//" ---- ==== In eigener Sache ==== Eine [[https://www.gefahrgutberater.de/kunden/kunden_download_area/vordruck_umverpackung.pdf|Druckvorlage]] als PDF finden Sie in unserem geschützten Kundenbereich.