====== Umverpackung ====== Feststehender Begriff aus dem [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]]. ===== Allgemeine Definition ===== Umschließung, die ein odere mehrere Gefahrgut-[[versandstueck|Versandstücke]] enthält. Zu finden in den Begriffsbestimmungen von [[adr|ADR]], [[rid|RID]], [[adn|ADN]] und [[imdg-code|IMDG-Code]], jeweils in Kapitel 1.2 sowie im Anhang A der [[iata-dgr|IATA-DGR]]. Zu beachten ist hier die Zielrichtung der nachgeordneten Vorschriften für Umverpackungen. Somit sind auch Hilfsmittel wie Wickelfolie oder sogar Bebänderungen als Umverpackung anzusehen, wenn sie Bezettelungselemente (wie [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] oder [[UN-Nummer|UN-Nummern]]) verdecken (auch nur teilweise). ===== Praktische Umsetzung ===== {{ :bezettelung_live_001-b_diverse_label.jpg?300|}} Umverpackungen müssen __nicht__ [[verpackungscodierung|codiert]] sein. Sie dienen in erster Linie dem Schutz der Verpackungen und der Erleichterung des Umschlages. Auf Umverpackungen müssen __alle__ enthaltenen Gefahrzettel, UN-Nummern, [[stoffname|Stoffnamen]] und [[handhabungshinweise|Handhabungshinweise]] wiederholt werden, die sich in der Umverpackung befinden (einmal exemplarisch). Ferner ist der Begriff "//Umverpackung//" deutlich sichtbar anzubringen (in der Sprache des Versandlandes). Ist diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch, ist der Begriff in einer dieser Sprachen zu wiederholen. ==== Sprache ==== * Englisch: „//OVERPACK//“ * Französisch: „//SUREMBALLAGE//“ * Spanisch: "//SOBREEMBALAJE//" * Polnisch: "//OPAKOWANIE//" ---- ==== In eigener Sache ==== Eine [[https://www.gefahrgutberater.de/kunden/kunden_download_area/vordruck_umverpackung.pdf|Druckvorlage]] als PDF finden Sie in unserem geschützten Kundenbereich.