====== ungereinigt ====== Wenn [[versandstueck|Versandstücke]] oder [[tank|Tanks]] als [[leer|leer]] gelten, aber noch Reste von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] enthalten, bezeichnet das Gefargutrecht sie als "//leer, ungereinigt//". Näher definiert ist das nicht. Wenn die vorhandenen Reste aus einer Umschließung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand herausgebracht werden können, kann diese aber als //ungereinigt leer// angesehen werden. Für diese Umschließungen müssen Pflichteinträge im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] vorgenommen werden. Die meisten ungereinigten leeren Versandstücke erhalten die [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] 4, was für [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige Transporte]] spannend ist. ==== Siehe auch ==== → [[european_cleaning_document|European Cleaning Document (ECD)]]