====== ungereinigt ====== Wenn [[versandstueck|Versandstücke]] oder [[tank|Tanks]] [[leer|leer]] sind, aber noch Reste von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] enthalten, bezeichnet das Gefargutrecht sie als "//ungereinigt leer//". Näher definiert ist das nicht. Wenn die vorhandenen Reste aus einer Umschließung nur mit erheblichem Aufwand herausgebracht werden können, kann diese aber als //ungereinigt leer// angesehen werden. Für diese Umschließungen müssen Pflichteinträge im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] vorgenommen werden. Die meisten ungereinigten leeren Versandstücke erhalten die [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] 4, was für [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige Transporte]] spannend ist. ==== Siehe auch ==== → [[leer|leer]]