====== Verkehrsträger ====== Art der Transportdurchführung. Derzeit gibt es folgende Verkehrsträger: * Straße ([[adr|ADR]]) * Eisenbahn ([[rid|RID]]) * Binnenschiff ([[adn|ADN]]) * See ([[imdg-code|IMDG-Code]]) * Luft ([[iata-dgr|IATA-DGR]]) Straße, Eisenbahn und Binnenschiff werden in Europa als "//[[binnenverkehrstraeger|Binnenverkehrsträger]]//" bezeichnet; die Regelwerke sind untereinander vollständig harmonisiert. Somit können [[gefahrgut|Gefahrgüter]] problemlos von einem auf den anderen Verkehrsträger umgeschlagen werden. Seerecht und Binnenverkehrsträger sind strukturell gleich und weitgehend harmonisiert. So sind die Nummern von [[sondervorschrift|Sondervorschriften]] oder [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisungen]] identisch (und dann auch deren Inhalte). Der Luftverkehr bzw. seine Gefahrgutvorschriften sind leider gänzlich anders strukturiert und fern jeglicher Harmonisierung. ===== Trivia ===== → In der Schweiz werden //Hubschrauber// und //Seilbahnen// als eigene Verkehrsträger betrachtet. → In den Vereinigten Staaten zählen //Pipelines// zu den Verkehrsträgern. → Am 01. April 2024 wurde auch der Weltraum zum Verkehrsträger erklärt; siehe → [[istodga|ISTODGA]]