====== Verpacker ====== Verpacker i.S.d. [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] ist, wer Gefahrgüter in [[versandstueck|Versandstücke]] einbringt. Dabei ist unerheblich, ob [[fest|feste]], [[fluessig|flüssige]], [[gas|gasförmige]] Stoffe oder [[gegenstand|Gegenstände]] in Verpackungen eingebracht werden. Als Verpacker i.S.d. Vorschriften gilt auch, wer Sendungen verändert; z.B. indem Versandstücke aus einem Container entladen und auf Palette gepackt werden. Zu den [[pflichten|Pflichten]] des Verpackers gehört neben der Beachtung der [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisungen]] u.a. die deutlich sichtbare [[bezettelung|Bezettelung]]. Verpacker müssen für alle anwendbaren [[verkehrstraeger|Verkehrsträger]] ausreichend und angemessen [[schulung|geschult]] sein. === Siehe auch ==== → [[befueller|Befüller]]