====== Verpackung ====== Umschließungen für [[gefahrgut|Gefahrgüter]], die zu den [[versandstueck|Versandstücken]] zählen. Maximaler Inhalt 450 Liter bzw. 400kg. Für die Masse können einzelne [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisungen]] Ausnahmen festlegen. Nicht zu den Verpackungen zählen [[großpackmittel|Großpackmittel]] und [[großverpackung|Großverpackungen]]. Als zulässige Verpackungen (Einzelverpackungen) gelten: - [[Fass|Fass]] - [[Kanister|Kanister]] - [[Kiste|Kiste]] - [[Sack|Sack]] - [[Kombinationsverpackung|Kombinationsverpackung]] - [[Feinstblechverpackung|Feinstblechverpackung]] - [[Flasche|(Gas-) Flasche]] - [[Gefäße|Gefäße]] Ferner sind [[zusammengesetzte_verpackung|zusammengesetzte Verpackungen]] möglich. Diese müssen in der Verpackungsanweisung des jeweiligen Stoffes beschrieben sein. Zusammengesetzte Verpackungen sind __nicht__ das Gleiche wie Kombinationsverpackungen oder [[begrenzte_menge|begrenzte Mengen]]. ==== Siehe auch ==== → [[verpackungscodierung|Verpackungscodierung]]