====== Verpackung ====== Irgendetwas, wo irgendetwas drin ist... ;-) Je nach Rechtsbereich unterschiedlich definiert, was schnell sehr wichtig werden kann. ===== Gefahrgut ===== Feststehender Begriff! Verpackungen sind [[umschliessung|Umschließungen]] für [[gefahrgut|Gefahrgüter]], die zu den [[versandstueck|Versandstücken]] zählen. Maximaler Inhalt 450 Liter bzw. 400kg. Für die Masse können einzelne [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisungen]] Abweichungen festlegen. __Nicht__ zu den Verpackungen zählen [[großpackmittel|Großpackmittel]] und [[großverpackung|Großverpackungen]]. Diese Unterscheidung wird schnell wichtig, wenn es um die [[bezettelung|Bezettelung]] geht. Als zulässige Verpackungen (Einzelverpackungen) gelten: - [[Fass|Fass]] - [[Kanister|Kanister]] - [[Kiste|Kiste]] - [[Sack|Sack]] - [[Kombinationsverpackung|Kombinationsverpackung]] - [[Feinstblechverpackung|Feinstblechverpackung]] - [[Flasche|(Gas-) Flasche]] Ferner sind [[zusammengesetzte_verpackung|zusammengesetzte Verpackungen]] möglich. Diese müssen in der Verpackungsanweisung des jeweiligen Stoffes beschrieben sein. Zusammengesetzte Verpackungen sind __nicht__ das Gleiche wie Kombinationsverpackungen oder [[begrenzte_menge|begrenzte Mengen]]. ===== Gefahrstoff ===== Das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] sagt noch weniger zu Verpackungen aus. Hier muss der [[verpacker|Verpacker]]/ Abfüller nur sicher stellen, dass der von ihm verpackte/ abgefüllte Gefahrstoff in einer geeigneten Verpackung landet. Immerhin gelten gefahrgutrechtlich zugelassene Umschließungen als geeignet i.S.d. Gefahrstoffrechts. Dafür sieht das Gefahrstoffrecht auch für [[zwischenverpackung|Zwischenverpackungen]] Kennzeichnungspflichten vor. ==== Siehe auch ==== → [[verpackungscodierung|Verpackungscodierung]] → [[kubischer_tankcontainer|Kubischer Tankcontainer (KTC)]]