====== Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände ====== Stoffe oder [[gegenstand|Gegenstände]], die aufgrund ihres Gefahrenpotenzials als [[gefahrgut|Gefahrgut]] eingestuft werden müssen, aber nicht in die [[klassen|Klassen]] 1-8 passen. ===== Gefahrgutrecht ===== {{ :label_9_03.gif?150|}} //Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände// werden in der Klasse 9 eingestuft. Ob ein Produkt als gefährlich anzusehen ist, ist stark abhängig vom [[verkehrstraeger|Verkehrsträger]]. Zu kennzeichnen mit dem [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] Muster 9. Zu den Produkten, die in Klasse 9 eingestuft werden, zählen u.a. [[airbag|Airbags]], Kondensatoren oder [[rettungsmittel|Rettungsmittel]]. Sind Produkte [[umweltgefaehrdend|umweltgefährdend]] ohne weitere Gefahren, sind sie der Klasse 9 zuzuordnen. Gibt es eine andere [[hauptgefahr|Hauptgefahr]], ist die umweltgefährdende Eigenschaft als [[nebengefahr|Nebengefahr]] einzustufen. Der Klasse 9 zugeordnet ist außerdem [[Trockeneis|Trockeneis]]. Hier bestehen unter den verschiedenen Verkehrsträgern sehr unterschiedliche Regelungen. Ebenfalls der Klasse 9 zugeordnet sind [[lithiumbatterie|Lithium-Batterien]], zu kennzeichnen mit dem Gefahrzettel Muster 9A{{ :label_9a_01.jpg?150|}} (mit Symbol "Batterien"). ===== Trivia ===== Im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] ist entgegen der Vorschrift, die Nummer des Gefahrzettels anzugeben bei Lithium-Batterien nur die Eintragung "//9//" vorzunehmen.