====== Verträglichkeitsgruppe ====== Begriff aus der [[klassen|Klasse]] 1. ===== Allgemein ===== Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände erhalten im Zuge der [[klassifizierung|Klassifizierung]] neben der Einteilung zu einer [[UN-Nummer|UN-Nummer]] auch eine Verträglichkeitsgruppe; anzugeben mit Großbuchstaben (A - S). Diese zeigt an, welche Stoffe sich untereinander „vertragen“ (oder eben nicht). Stoffe mit gleicher Verträglichkeitsgruppe dürfen zusammen auf ein [[fahrzeug|Fahrzeug]] geladen werden; für Stoffe unterschiedlicher Verträglichkeitsgruppen ist dies generell verboten (Ausnahmen möglich). {{ :vertraeglichkeitsgruppen.jpg?400|}} Hergeleitet wird die Verträglichkeitsgruppe aus den Eigenschaften des Stoffes/ Gegenstandes. So steht Verträglichkeitsgruppe A für „Zündstoffe“ und Verträglichkeitsgruppe D für „detonierende Stoffe“. Angegeben werden muss die Verträglichkeitsgruppe im Beförderungspapier durch den [[klassifizierungscode|Klassifizierungscode]] sowie auf den [[gefahrzettel|Gefahrzetteln]] und [[Großzettel|Großzetteln]]. Die hier abgebildeten Verträglichkeitsgruppen G und S gehören zu den Ausnahmen, die zusammengeladen werden dürfen. Die Verträglichkeitsgruppe trifft keine Aussage über die //Brisanz// eines Sprengstoffes! ===== Bedeutung der Verträglichkeitsgruppe ===== * A: Zündstoff * B: Gegenstand mit Zündstoff und weniger als zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen. Eingeschlossen sind einige Gegenstände, wie Sprengkapseln, Zündeinrichtungen für Sprengungen und Anzündhütchen, selbst wenn diese keinen Zündstoff enthalten. * C: Treibstoff oder anderer [[deflagration|deflagrierender]] explosiver Stoff oder Gegenstand mit solchem explosiven Stoff. * D: [[detonation|Detonierender]] explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen * E: Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff ohne Zündmittel mit treibender Ladung (andere als solche, die aus entzündbaren Flüssigkeiten oder entzündbarem Gel oder [[hypergole|Hypergolen]] bestehen). * F: Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff mit seinem eigenen Zündmittel, mit treibender Ladung (andere als solche, die aus entzündbaren Flüssigkeiten oder entzündbarem Gel oder Hypergolen bestehen) oder ohne treibende Ladung. * G: Pyrotechnischer Stoff oder Gegenstand mit pyrotechnischem Stoff oder Gegenstand mit sowohl explosivem Stoff als auch Leucht-, Brand-, Augenreiz- oder Nebelstoff (außer Gegenständen, die durch Wasser aktiviert werden oder die weißen Phosphor, Phosphide, einen pyrophoren Stoff, eine entzündbare Flüssigkeit oder ein entzündbares Gel oder Hypergole enthalten). * H: Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch weißen Phosphor enthält. * J: Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch entzündbare Flüssigkeit oder ent­zündbares Gel enthält * K: Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch giftigen chemischen Wirkstoff enthält. * L: Explosiver Stoff oder Gegenstand mit explosivem Stoff, der eine besondere Gefahr darstellt (z.B. wegen seiner Aktivierung bei Zutritt von Wasser oder wegen der Anwe­senheit von Hypergolen, Phosphiden oder eines pyrophoren Stoffes) und eine Trennung jeder einzelnen Art erfordert. * N: Gegenstände, die überwiegend extrem unempfindliche Stoffe enthalten. * S: Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende gefährliche Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer das Versandstück wurde durch Brand beschädigt; in diesem Falle müssen die Luftdruck- und Splitterwirkung auf ein Maß beschränkt bleiben, dass Feuerbe­kämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versand­stückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden. ===== Dokumentation ===== Die Verräglichkeitsgruppe ist Bestandteil des [[klassifizierungscode|Klassifizierungscodes]] und muss im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] angegeben werden.