====== Warnzeichen ====== Zeichen, die warnen =).{{ :warnzeichen_002.jpg?200|}} Das [[adr|ADR]] fordert zwei "//selbststehende Warnzeichen//" als Teil der [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] für [[kennzeichnungspflichtig|kennzeichnungspflichtige]] Transporte von [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Da diese immer wieder Gegenstand von Diskussionen sind, hier eine Zusammenfassung der Vorschriften: * Es müssen zwei Stück sein. Mehr ist aber zulässig. * Die Anzahl bezieht sich auf die [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheit]]. Auch für eine Kombination aus Zugmaschine und Anhänger müssen nur zwei Warnzeichen mitgeführt werden. * Die Zeichen müssen warnen und sind ausdrücklich nicht näher definiert. Somit sind Warndreiecke, Blinklampen oder Verkehrsleitkegel (reflektierend) zulässig. * Blinklampen müssen unabhängig von der Fahrzeugelektrik funktionieren. Also mit Batterie. Ein [[ex-schutz|ex-Schutz]] ist __nicht__ vorgeschrieben. * Es müssen zwei Stück sein. Das ADR schreibt aber nicht vor, dass diese gleichartig sein müssen. Ein Warndreieck und eine Blinklampe sind somit zulässig. * Warnzeichen, die nach anderen Vorschriften vorgeschrieben sind (z.B. das Warndreieck nach [[stvo|StVO]]), dürfen ausdrücklich mitbenutzt werden. Bleibt also bei zwei Warnzeichen insgesamt. ==== Sprache ==== → Englisch: "//self-standing warning signs//" → Französisch: "//signaux d’avertissement autoporteurs//" ==== Siehe auch ==== → [[halbwissen|Halbwissen]] → [[augenspuelfluessigkeit|Augenspülflüssigkeit]] → [[auffangbehaelter|Auffangbehälter]] → [[beleuchtungsgeraet|Beleuchtungsgerät]] → [[schaufel|Schaufel]]