====== Zusammengesetzte Verpackung ====== - Falsche Bezeichnung für → „[[begrenzte_menge|begrenzte Mengen]]“. - Verpackungsart. Muss durch die stoffspezifische [[Verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]] zugelassen sein. Prinzipiell werden bei zusammengesetzten Verpackungen //ungeprüfte// (nicht [[verpackungscodierung|codierte]]) Innenverpackungen in //geprüfte/ codierte// Außenverpackungen eingebracht. Das kann z.B. so aussehen: * Innenverpackung aus Glas/ Kunststoff/ Metall, nicht [[verpackungscodierung|codiert]], max. 10L Inhalt * Außenverpackung Kiste aus Stahl, Kunststoff oder Metall, codiert, brutto max. 250kg Die Außenverpackung ist das fertige [[versandstueck|Versandstück]], welches dann auch [[bezettelung|bezettelt]] werden muss. [[adr|ADR]], [[adn|ADN]], [[rid|RID]] und [[imdg-code|IMDG-Code]] sagen übrigens eindeutig aus, dass Art und Anzahl der Innenverpackung bei zusammengesetzten Verpackungen __nicht__ in den Begleitpapieren aufgeführt werden müssen. ==== Trivia ==== Ihr Transportdienstleister möchte dennoch wissen, wie viele Dosen in dem Karton sind? Dann hat er entweder keine Ahnung oder möchte Sie ärgern. Im Gefahrgutrecht steht's jedenfalls nicht...