====== Zwischenverpackung ====== Begriff aus dem Verpacken von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] und [[gefahrstoff|Gefahrstoffen]]. ===== Gefahrgut ===== {{ :un_1845_bild_06-a.jpg?200|}} Eine [[verpackung|Verpackung]], die sich zwischen [[innenverpackung|Innenverpackungen]] oder [[gegenstand|Gegenständen]] und einer Außenverpackung befindet. Meist zur Polsterung bzw. gegen Bewegung innerhalb der Verpackung eingesetzt. Im Bild zu sehen sind Papptrenner als Zwischenverpackung für die Stabilisierung eines geprüften [[versandstueck|Versandstückes]] in einer [[umverpackung|Umverpackung]], die mit [[trockeneis|Trockeneis]] befüllt werden soll. Zwischenverpackungen können durch [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisungen]] gefordert sein. In diesen Fällen müssen sie i.d.R. besondere Anforderungen erfüllen (z.B. flüssigkeitsdicht, nicht elektrisch leitfähig usw.). Dann sind sie aber am Ende des Verpackungsvorganges Teil des fertigen Versandstücks. Darüber hinaus gibt es nur die Aussagen aus den allgemeinen Verpackungsanweisungen: Zwischenverpackungen dürfen keine zusätzliche Gefährdung verursachen bzw. mit evtl. austretenden Stoffen nicht gefährlich reagieren. Zwischenverpackungen müssen __keine__ [[verpackungscodierung|Zulassung]] aufweisen. Zwischenverpackungen müssen __keine__ [[bezettelung|Bezettelung]] aufweisen. ===== Gefahrstoff ===== Eine Verpackung, die sich zwischen einer [[innenverpackung|Innenverpackung]] oder Erzeugnissen und einer Außenverpackung befindet. Gemäß [[clp-verordnung|CLP-Verordnung]] müssen auch Zwischenverpackungen mit [[gefahrensymbole|Gefahrensymbolen]] versehen sein. Dass damit auch Papptrenner oder Polstermaterial gemeint sind, darf aber bezweifelt werden.