AOG

Aircraft on ground.

Bezeichnet (Ersatz-) Teile, die erforderlich sind, um ein Flugzeug wieder flugfähig/ flugsicher zu machen. Solang dieses Teil fehlt, darf der Flieger nicht in die Luft. So gekennzeichnete Produkte sollen mit oberster Priorität befördert werden (i.d.R. durch KEP-Dienstleister auf der Straße).