Arbeitsschutzausschuss

Betriebliches Gremium, das viermal jährlich tagen soll. Teilnehmer sollen sein: Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter. Der Arbeitsschutzausschuss soll die Arbeitssicherheit im Betrieb gewährleisten, bestehende Prozesse unter Sicherheitsaspekten fortschreiben und im Fall von betrieblichen Veränderungen an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken.