Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Deutsche Verordnung, die EU-Recht umsetzt. Bezieht sich auf ortsfeste Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. „Umgang“ in diesem Sinne ist nicht das Abfüllen oder Behandeln, sondern auch das Lagern.
→ WGK