Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)

Deutsche Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte.

Als Druckgeräte i.S.d. Verordnung gelten Druckbehälter gemäß 6.2 ADR und MEGC. Die Vorschrift bezieht sich auf Bau- und Ausrüstung, nicht auf den Transport selbst.