Erstaunlich kurze deutsche Verordnung. Legt fest, welche Behörden und Einrichtungen der Bundesrepublik als „lebenswichtig“ angesehen werden. Gut versteckt in §11 dieser Verordnung findet sich auch ein Hinweis auf Unterabschnitt 1.10.3.2 ADR/ RID/ ADN: Den Sicherungsplan. Zudem stellt die SÜFV fest, dass für erforderliche Sicherheitsüberprüfung das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist.
Basis dieser Verordnung ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz.