Erstaunlich kurze Verordnung. Legt fest, welche Behörden und Einrichtungen der Bundesrepublik als „lebenswichtig“ angesehen werden. Gut versteckt in §11 dieser Verordnung findet sich auch ein Hinweis auf Unterabschnitt 1.10.3.2 ADR/ RID/ ADN: Den Sicherungsplan. Zudem stellt die SÜFV fest, dass für erforderliche Sicherheitsüberprüfung das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist.
Basis dieser Verordnung ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz.