Verstoß gegen Gesetze, in der Regel gegen das Strafgesetzbuch.
Deutschland unterscheidet zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (siehe dort). Während die Ordnungswidrigkeit noch ein (teures) „Du, Du…!“ ohne nennenswerte Konsequenzen ist, bedeutet eine Strafe für das Begehen einer Straftat, dass die Täterin/ der Täter vorbestraft ist.
Die Strafe kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sein. Strafen tauchen dann im polizeilichen Führungszeugnis auf und können an vielen Stellen des täglichen Lebens leidlich unerfreulich bleiben (z.B. im Zusammenhang mit der Sicherung).