begrenzte_menge
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
begrenzte_menge [2023/04/27 16:29] – admin | begrenzte_menge [2024/04/05 19:12] (aktuell) – [See-Transport] admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
===== Straßentunnel ===== | ===== Straßentunnel ===== | ||
- | Straßenfahrzeuge über 12t zGM mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit nebenstehenden Symbol in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden; Schienenfahrzeuge (Waggons) ohne Mengeneinschränkung an der Seite. | + | Straßenfahrzeuge über 12t zGM mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit nebenstehenden Symbol in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden. Sie erhalten damit den [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] " |
- | ===== See-Transport | + | ===== Schiene |
+ | Schienenfahrzeuge ([[wagen|Wagen]]) sind ohne Mengeneinschränkung an der Seite mit dem Großzettel zu kennzeichnen. | ||
- | Im Geltungsbereich des [[imdg-code|IMDG-Codes]] ist weiterhin eine [[imo-erklärung|IMO-Erklärung]] vorgeschrieben | + | ===== See ===== |
+ | |||
+ | |||
+ | Im Geltungsbereich des [[imdg-code|IMDG-Codes]] ist weiterhin eine [[imo-erklärung|IMO-Erklärung]] vorgeschrieben, [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] sind von außen zu kennzeichnen (ebenfalls mit dem LQ-Symbol an Heck und Seiten bei [[Fahrzeug|Fahrzeugen]], | ||
==== Siehe auch ==== | ==== Siehe auch ==== |
begrenzte_menge.1682605789.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/27 16:29 von admin