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 ===== Straßentunnel ===== ===== Straßentunnel =====
  
-Straßenfahrzeuge über 12t zGM mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit nebenstehenden Symbol in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden; Schienenfahrzeuge (Waggons) ohne Mengeneinschränkung an der Seite.+Straßenfahrzeuge über 12t zGM mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit nebenstehenden Symbol in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden. Sie erhalten damit den [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] "E".
  
-===== See-Transport =====+===== Schiene ===== 
 + 
 +Schienenfahrzeuge ([[wagen|Wagen]]) sind ohne Mengeneinschränkung an der Seite mit dem Großzettel zu kennzeichnen. 
 + 
 +===== See =====
  
  
begrenzte_menge.1697470064.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/10/16 17:27 von admin