begrenzte_menge
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Straßenfahrzeuge über 12t zGM mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit nebenstehenden Symbol in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden. Sie erhalten damit den [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] " | Straßenfahrzeuge über 12t zGM mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit nebenstehenden Symbol in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden. Sie erhalten damit den [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] " | ||
- | Schienenfahrzeuge (Waggons) ohne Mengeneinschränkung an der Seite. | + | ===== Schiene ===== |
- | ===== See-Transport | + | Schienenfahrzeuge ([[wagen|Wagen]]) sind ohne Mengeneinschränkung an der Seite mit dem Großzettel zu kennzeichnen. |
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