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berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG)

Deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Vorgaben. Seit dem 10. September 2009 muss jeder Neueinsteiger zum Fahrzeugführer im gewerblichen Güterverkehr über eine Qualifikation verfügen. Diese erhält er durch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang mit Prüfung vor der IHK. Wer vor dem 10. September 2009 seine Fahrerlaubnis erworben hatte, konnte seine Qualifikation durch Teilnahme an Fortbildungslehrgängen (Dauer 35 Stunden) im Fünfjahresrhythmus erlangen.

Sowohl die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte Qualifikation wird im Führerschein eingetragen.

berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.1606422973.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/26 21:36 von admin