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berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

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berufskraftfahrerqualifikationsgesetz [2023/11/01 19:35] adminberufskraftfahrerqualifikationsgesetz [2023/11/01 19:37] (aktuell) admin
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 Deutsches Gesetz zur Umsetzung von [[EU|EU]]-Vorgaben. Seit dem 10. September 2009 muss jeder Neueinsteiger als [[Fahrer|Fahrer]] im gewerblichen Güterverkehr über eine Qualifikation verfügen. Diese erhält er durch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang mit Prüfung vor der [[ihk|IHK]]. Wer vor dem 10. September 2009 seine Fahrerlaubnis erworben hatte, konnte seine Qualifikation durch Teilnahme an Fortbildungslehrgängen (Dauer 35 Stunden) im Fünfjahresrhythmus erlangen. Deutsches Gesetz zur Umsetzung von [[EU|EU]]-Vorgaben. Seit dem 10. September 2009 muss jeder Neueinsteiger als [[Fahrer|Fahrer]] im gewerblichen Güterverkehr über eine Qualifikation verfügen. Diese erhält er durch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang mit Prüfung vor der [[ihk|IHK]]. Wer vor dem 10. September 2009 seine Fahrerlaubnis erworben hatte, konnte seine Qualifikation durch Teilnahme an Fortbildungslehrgängen (Dauer 35 Stunden) im Fünfjahresrhythmus erlangen.
  
-Sowohl die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte Qualifikation wird im Führerschein eingetragen.+Sowohl die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte Qualifikation wird im Führerschein eingetragen (Schlüsselziffer 95) oder mit einer separaten Karte nachgewiesen.
  
-Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu verlängern. Sie besteht aus fünf Unterrichtseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtsstunden. Im deutschen Sprachraum hat sich dafür der Begriff "//Module//" eingebürgert, der allerdings nicht im Gesetz steht. Tatsächlich steht dort, dass in den fünf Unterrichtseinheiten Stoff aus drei Themenbereichen behandelt werden muss. Themenschwerpunkte oder Mindestdauer legt das Gesetz nicht fest.+Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu verlängern. Sie besteht aus fünf Unterrichtseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtsstunden. Im deutschen Sprachraum hat sich dafür der Begriff "//Module//" eingebürgert, der allerdings nicht im Gesetz steht. Tatsächlich steht dort, dass in den fünf Unterrichtseinheiten Stoff aus drei (!) Themenbereichen behandelt werden muss. Themenschwerpunkte oder Mindestdauer legt das Gesetz nicht fest.
  
 ==== Siehe auch ==== ==== Siehe auch ====
  
-→ Berufs+→ [[berufskraftfahrer|Berufskraftfahrer]]
berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.1698863741.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/11/01 19:35 von admin