berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
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Sowohl die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte Qualifikation wird im Führerschein eingetragen (Schlüsselziffer 95) oder mit einer separaten Karte nachgewiesen. | Sowohl die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte Qualifikation wird im Führerschein eingetragen (Schlüsselziffer 95) oder mit einer separaten Karte nachgewiesen. | ||
- | Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu verlängern. Sie besteht aus fünf Unterrichtseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtsstunden. Im deutschen Sprachraum hat sich dafür der Begriff "// | + | Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu verlängern. Sie besteht aus fünf Unterrichtseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtsstunden. Im deutschen Sprachraum hat sich dafür der Begriff "// |
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→ [[berufskraftfahrer|Berufskraftfahrer]] | → [[berufskraftfahrer|Berufskraftfahrer]] |
berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.1698863822.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/11/01 19:37 von admin