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ex_ii-fahrzeug

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 Fahrzeuge mit einer EX/II-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. [[ABV|ABV]] oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen EX/II-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien, Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Ein [[retarder|Retarder]] ist nicht vorgeschrieben. Fahrzeuge mit einer EX/II-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. [[ABV|ABV]] oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen EX/II-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien, Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Ein [[retarder|Retarder]] ist nicht vorgeschrieben.
  
-Siehe auch+==== Siehe auch ====
  
 → [[AT-Fahrzeug|AT-Fahrzeug]] → [[AT-Fahrzeug|AT-Fahrzeug]]
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