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fahrzeugbesatzung

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 Im Sinne des [[adr|ADR]] verbirgt sich hinter der Fahrzeugbesatzung das Personal einschließlich des [[fahrer|Fahrzeugführers]], welches sich auf der [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheit]] planmäßig befindet. Im Sinne des [[adr|ADR]] verbirgt sich hinter der Fahrzeugbesatzung das Personal einschließlich des [[fahrer|Fahrzeugführers]], welches sich auf der [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheit]] planmäßig befindet.
  
-Demzufolge kann es sich um einen zweiten Fahrer ebenso handeln wie um mehrere Kollegen, welche die [[gefahrgut|gefährlichen Güter]] vor Ort einsetzen sollen. Nicht zur Fahrzeugbesatzung zählen daher grundsätzlich betriebsfremde Personen wie Anhalter, Tochter oder Sohn des Fahrers. Fahrer von Beförderungseiheiten mit [[gefahrgut|Gefahrgut]] dürfen nur Mitglieder der Fahreugbesatzung mitnehmen. Dies soll u.a. verhindern, dass im Gefahrenfall für einen unplanmäßigen Mitreisenden keine persönliche [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] vorhanden ist. Ferner zielt das Verbot auf die Bemühungen ab, Gefahrgüter für terroristische Zwecke zu missbrauchen (siehe auch [[Security|Security]]).+Demzufolge kann es sich um einen zweiten Fahrer ebenso handeln wie um mehrere Kollegen, welche die [[gefahrgut|gefährlichen Güter]] vor Ort einsetzen sollen. Nicht zur Fahrzeugbesatzung zählen daher grundsätzlich betriebsfremde Personen wie Anhalter, Tochter oder Sohn des Fahrers. Fahrer von Beförderungseiheiten mit [[gefahrgut|Gefahrgut]] dürfen nur Mitglieder der Fahreugbesatzung mitnehmen. Dies soll u.a. verhindern, dass im Gefahrenfall für einen unplanmäßigen Mitreisenden keine persönliche [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] vorhanden ist. Ferner zielt das Verbot auf die Bemühungen ab, Gefahrgüter für terroristische Zwecke zu missbrauchen
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 +Siehe auch 
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 +→ [[Security|Security]] 
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 +→ [[fahrgaeste|Fahrgäste]]
  
fahrzeugbesatzung.1606492352.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/27 16:52 von admin