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kriegswaffenkontrollgesetz

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kriegswaffenkontrollgesetz [2020/12/01 11:14] adminkriegswaffenkontrollgesetz [2020/12/01 11:14] (aktuell) admin
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 Regelt u.a. den Umgang und die Ausfuhr von Stoffen und Gegenständen, die zu Kriegszwecken genutzt werden könnten. Berührt z.T. auch den Transport von [[gefahrgut|Gefahrgütern]]. Regelt u.a. den Umgang und die Ausfuhr von Stoffen und Gegenständen, die zu Kriegszwecken genutzt werden könnten. Berührt z.T. auch den Transport von [[gefahrgut|Gefahrgütern]].
  
-Wer Umgang mit Stoffen oder Gegenständen hat, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, bedarf der Erlaubnis. Wer sie nicht hat, begeht i.d.R. eine Straftat.+Wer Umgang mit Stoffen (z.B. [[explosion|Explosivstoffen]]) oder Gegenständen hat, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, bedarf der Erlaubnis. Wer sie nicht hat, begeht i.d.R. eine Straftat.
  
kriegswaffenkontrollgesetz.1606817645.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/01 11:14 von admin