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psa

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Personenbezogene Ausrüstung zum Schutz vor Gefährdungen jeder Art.

Diese beginnt bei einer Arbeitshose (die z.B. vor leichter mechanischer Einwirkung schützt), geht über die verschiedensten Sicherheitsschuhe über zu Schutzbrillen und Atemschutz. Der Arbeitgeber muss nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung festlegen, welche PSA bei welchen Tätigkeiten getragen werden muss. PSA darf immer nur der letzte Schritt in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen sein (organisatorische Maßnahmen, technische Maßnahmen, PSA).

Träger von PSA müssen in ihrer Nutzung unterwiesen sein. Bei bestimmten Ausrüstungen (z.B. Atemschutz) können Gesundheitsuntersuchungen vorgeschrieben sein.

Siehe auch → Schutzausrüstung

psa.1606727000.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/30 10:03 von admin