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rid

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rid [2024/04/30 10:14] – [RID] adminrid [2024/04/30 10:17] (aktuell) – [Siehe auch] admin
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 Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von [[gefahrgut|Gefahrgut]].
  
-Durch das RID können teilweise [[adr|ADR]]-Vorschriften in Staaten Gültigkeit erlangen, die selbst keine [[ADR-Vertragsstaaten|ADR-Vertragsstaaten]] sind.+Gilt in den [[rid-vertragsstaaten|RID-Vertragsstaaten]], die nicht zwingend zeitgleich [[ADR-Vertragsstaaten|ADR-Vertragsstaaten]] sein müssen (z.B. Monaco). Allerdings fordert das RID zumindest für Vor- und Nachlauf zum Bahnhof, dass das ADR auch dann angewandt werden muss.
  
 ===== Umsetzung RID ===== ===== Umsetzung RID =====
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 Das RID wird in Deutschland durch die GGVSEB in nationales Recht verbindlich umgesetzt. Das RID wird in Deutschland durch die GGVSEB in nationales Recht verbindlich umgesetzt.
  
-===== Siehe auch =====+==== Siehe auch ====
  
-  * [[rid-vertragsstaaten|RID-Vertragsstaaten]] + → [[adr|ADR]] 
-  [[adr|ADR]] + 
-  [[adn|ADN]] + → [[adn|ADN]] 
-  [[imdg-code|IMDG-Code]] + 
-  [[iata-dgr|IATA-DGR]]+ → [[imdg-code|IMDG-Code]] 
 + 
 + → [[iata-dgr|IATA-DGR]]
  
rid.1714464868.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/04/30 10:14 von admin