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sprache

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Sprache

Das was wir sprechen und manchmal auch von anderen verstanden wird =).

Im Gefahrgutrecht gibt es zur Sprache verschiedene Aussagen:

Sprache des Versandlandes

Damit sind die offiziellen Amtssprachen des jeweiligen Staates gemeint. Während Deutschland nur Deutsch als Amtssprache kennt, leistet sich die Schweiz gleich derer Vier (Deutsch, Französisch, Italienisch, Räteromanisch).

Dialekte oder lokale Sprachen wie das deutsche „Platt“ oder „Sorbisch“ gelten nicht als Sprache des Versandlandes.

Sprache des Fahrers

sprache.1713772308.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/04/22 09:51 von admin