verordnung_brennbare_fluessigkeiten
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Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahren beim Lagern und Umgehen mit brennbarer Flüssigkeiten. Trat am 31. Dezember 2002 außer Kraft und wurde durch die [[Betriebssicherheitsverordnung|Betriebssicherheitsverordnung]] ersetzt. | Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahren beim Lagern und Umgehen mit brennbarer Flüssigkeiten. Trat am 31. Dezember 2002 außer Kraft und wurde durch die [[Betriebssicherheitsverordnung|Betriebssicherheitsverordnung]] ersetzt. | ||
- | Interessanterweise definiert nur die VbF die [[brandklasse|Brandklassen]] (A I, A II, A III, B), auf die u.a. in den [[TRbF|Technischen Regeln brennbare Flüssigkeiten]] Bezug nehmen. Rein juristisch betrachtet gibt es somit keine gültige Rechtsgrundlage mehr für die Einteilung der Brandklassen. | + | Interessanterweise definiert nur die VbF die [[brandklasse|Brandklassen]] (A I, A II, A III, B), auf die u.a. in den [[technische_regeln_brennbare_fluessigkeiten|Technischen Regeln brennbare Flüssigkeiten]] Bezug nehmen. Rein juristisch betrachtet gibt es somit keine gültige Rechtsgrundlage mehr für die Einteilung der Brandklassen. |
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